Der Europäische Gerichtshof stärkt den Feldhamsterschutz!

Für FeldhamsterschützerInnen ist das schon lange eine klare Sache: Auch wenn ein Feldhamsterbau im Moment der Erfassung nicht genutzt wird, ist dieser zu schützen. Feldhamster wechseln immer wieder die Baue und nutzen mitunter mehrere Baue parallel. Ungenutzte Baue werden von Feldhamstern auf Wohnungssuche gerne angenommen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Rechtssache: C-477/19) bestätigt nun, dass „ungenutzt“ nicht „ungeschützt“ heißt.

Eine gute Nachricht für den Feldhamster!